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Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen
Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderberechtigte
Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, UnternehmenFördergebiet
HessenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Energie / Energieeinsparung, Infrastruktur, Klimaschutz / Klimaanpassung, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätAnsprechpunkt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutzmaßnahmen in folgenden Bereichen:
- investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen),
- kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),
- kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen),
- kommunale Informationsinitiativen, Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes,
- Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft beziehungsweise Nähe zu Windenergieanlagen,
- Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen, kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie kommunale Informationsinitiativen und Beteiligung an Wettbewerben bis zu 70 Prozent, bei Verpflichtung der Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen” bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 beziehungsweise EUR 130.000 bei interkommunalen Projekten,
- für Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung als Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen bis zu EUR 520.000 für maximal 2 Jahre (EUR 20.000 jährlich dürfen für die Beauftragung eines Planungsbüros verwendet werden).