
Förderung von Kleinprojekten
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Verein / VerbandFördergebiet
Mecklenburg-VorpommernFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Armutsbekämpfung, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Gesundheit und SozialesHöhe der Fördersumme
5.000 - 8.200 EURAnsprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie als Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern Angebote schaffen für Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von kleinen lokalen Projekten, vor allem in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und Bewegung und bürgerschaftliches Engagement.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die geeignet sind,
– ein selbstorientiertes und zielorientiertes Handeln von Teilnehmenden zu fördern und dadurch zu deren sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe und zur Integration in das Gemeinwesen beizutragen und damit auch deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern,
– in Stadtteilen oder Orten mit besonderen sozialen Problemen den sozialen Zusammenhalt zu fördern oder
– das Gemeinwesen auf der Basis zivilgesellschaftlichen Engagements zu stärken und demokratische Entwicklungen zu unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Ihr Zuschuss beträgt pauschal EUR 8.200 bei einer Projektlaufzeit von 12 Monaten und EUR 5.000 bei einer Projektlaufzeit von 6 Monaten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (siehe Webseite des Programms via Button “Mehr erfahren”).