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Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) & KfW Bankengruppe
  • Förderberechtigte

    Genossenschaft, Privatperson
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Organisationsphase

    Gründungs- und Aufbauphase, Vorgründungsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Kredit / Darlehen
  • Themenfelder

    Neue Konzepte des Wohnens und Arbeitens
    Wohnen, Wohngenossenschaft
  • Höhe der Fördersumme

    max. 100.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    KfW Bankengruppe bzw. die eigene Hausbank vor Ort

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss erhalten.

Die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützen Sie als Privatperson mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Tilgungszuschuss, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft kaufen.

Gefördert wird Ihr Erwerb sowohl bei der Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.

Die Darlehenshöhe beträgt einmalig maximal EUR 100.000.

Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent des Darlehensbetrages, maximal EUR 7.500, erhalten.

Sie beantragen den Kredit bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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