Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Genossenschaft, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / VerbandFördergebiet
Nordrhein-WestfalenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätHöhe der Fördersumme
max. 130.000 EuroAnsprechpunkt
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung einer Netzstruktur an Umweltbildungszentren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten von BNE-/Umweltbildungseinrichtungen in den folgenden Handlungsfeldern:
- BNE-Bildungsprogramm: Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung eines umfassenden, kompetenzorientierten BNE-Programms,
- Maßnahmen zur Unterstützung der Landesprogramms „Schule der Zukunft“,
- Netzwerkaktivitäten in der Region,
- Kooperation im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW,
- fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung.
Zudem erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die
- einer Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen,
- interdisziplinäres Fachwissen vermitteln und
- den Austausch befördern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen maximal EUR 130.000 pro Einrichtung im Jahr.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ihren Erstantrag können Sie bis zum 31.10. eines Jahres für die nächste Förderperiode stellen. Ihren Folgeantrag können Sie bis zum 15.12. eines Jahres für die nächste Förderperiode einreichen.