Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Verein / VerbandFördergebiet
Baden-WürttembergFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Armutsbekämpfung, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Migration / Integration / Inklusion, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & InnovationAnsprechpunkt
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Stuttgart
Ref. 45 Europa, Europäischer Sozialfonds Plus
Kurzzusammenfassung
Ziel und Gegenstand
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, um die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Das Land Baden-Württemberg hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus entwickelt, die im Programm des Landes für den ESF Plus 2021 bis 2027 dokumentiert ist und folgende Akzente setzt:
– Prioritätsachse A „Nachhaltige Beschäftigung, Lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut“:
– hier gibt es folgende Förderschwerpunkte im spezifischen Ziel a)
– die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen sowie für Nichterwerbspersonen sowie
– die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft.
– im spezifischen Ziel g)
– Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts,
– Erleichterung beruflicher Übergänge und
– Förderung der beruflichen Mobilität.
– im spezifischen Ziel h)
– Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.
– Prioritätsachse B „Soziale Innovation“:
– Förderschwerpunkte sind im spezifischen Ziel h)
– die Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie
– Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.
Bereichsübergreifende Grundsätze sind die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes.
In allen Prioritätsachsen ist es möglich, transnationale Projekte durchzuführen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Unternehmen sowie Bildungsträger, Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, die als Projektträger im Interesse der endbegünstigten Unternehmen oder natürlichen Personen handeln.
Voraussetzungen
Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Fördergrundsätze und -aufrufe zu den einzelnen Programmschwerpunkten.
Grundsätzlich können nur Anträge innerhalb der genannten Antragsfrist eines aktuellen Aufrufs erfolgen. Initiativanträge und Anträge einzelner Personen sind nicht möglich.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme.
Nähere Informationen enthalten die Fördergrundsätze und -aufrufe zu den einzelnen Programmschwerpunkten.
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Weitere Informationen in den unten stehenden Links.