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ERP-Gründerkredit – StartGeld
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderberechtigte
Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Social Startup, Sozialunternehmen, UnternehmenFördergebiet
BundesweitOrganisationsphase
Gründungs- und Aufbauphase, VorgründungsphaseFörder- / Finanzierungsart
Kredit / DarlehenThemenfelder
UnternehmensfinanzierungHöhe der Fördersumme
bis zu 200.000 €Ansprechpunkt
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt a.M.
Kurzzusammenfassung
Ab dem 1. Februar 2026 steht das Förderkreditprogramm „ERP-Gründerkredit – StartGeld” der KfW nicht nur für gewerbliche, sondern auch wieder für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zur Verfügung und nun auch mit einem höheren Höchstbetrag.
Gründer:innen und junge Unternehmen (bis 5 Jahre nach der Gründung, gewerbliche sowie gemeinnützige) können künftig bis zu 200.000 € für Investitionen und laufende Kosten erhalten. Der Kredit ist zinsgünstig (ab 3,49 %) und beinhaltet eine 80 %ige Haftungsfreistellung durch die KfW. Es ist kein Eigenkapital erforderlich.
Weitere Informationen unter diesem Link.