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ERP-Gründerkredit – StartGeld

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Förderberechtigte

    Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Social Startup, Sozialunternehmen, Unternehmen
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Organisationsphase

    Gründungs- und Aufbauphase, Vorgründungsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Kredit / Darlehen
  • Themenfelder

    Unternehmensfinanzierung
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 200.000 €
  • Ansprechpunkt

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt a.M.

Kurzzusammenfassung

Ab dem 1. Februar 2026 steht das Förderkreditprogramm „ERP-Gründerkredit – StartGeld” der KfW nicht nur für gewerbliche, sondern auch wieder für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zur Verfügung und nun auch mit einem höheren Höchstbetrag.

Gründer:innen und junge Unternehmen (bis 5 Jahre nach der Gründung, gewerbliche sowie gemeinnützige) können künftig bis zu 200.000 € für Investitionen und laufende Kosten erhalten. Der Kredit ist zinsgünstig (ab 3,49 %) und beinhaltet eine 80 %ige Haftungsfreistellung durch die KfW. Es ist kein Eigenkapital erforderlich.

Weitere Informationen unter diesem Link.

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