Start-up Transfer.NRW
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, HochschuleFördergebiet
Nordrhein-WestfalenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Existenzgründung, Forschung & InnovationHöhe der Fördersumme
Pro Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von maximal 270.000 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Die Antragstellenden erklären sich bereit, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen.Ansprechpunkt
Innovationsförderagentur NRW
Kurzzusammenfassung
Start-up Transfer.NRW unterstützt Gründungswillige aus Forschungs- und Bildungseinrichtungen, ihre innovativen Ideen hin zur Marktreife zu entwickeln. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie die Weiterentwicklung von Unternehmenskonzepten, um wissensintensive Gründungen zu ermöglichen. Dabei legt Start-up Transfer.NRW ein umfassendes, themenoffenes Innovationsverständnis zugrunde: die Gründungsideen können Dienstleistungen, Verfahren und Produkte betreffen, die auf technologischen und sozialen Innovationen basieren. Somit bildet Start-up Transfer.NRW eine Brücke von der Hochschule oder Forschungseinrichtung zum Markt und stärkt das regionale Start-up-Ökosystem.
Die Fördermaßnahme Start-up Transfer.NRW im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 wird von der Innovationsförderagentur (IN.NRW) betreut und federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Gefördert werden Vorhaben, die den Forschungskategorien industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.