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Denk’ bunt – Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Hochschule, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Thüringen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
    Toleranz, Weltoffenheit
  • Ansprechpunkt

    Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Erfurt

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die das Demokratieverständnis stärken und für mehr Toleranz und Weltoffenheit sorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben demokratische Strukturen stärken möchten.

Sie erhalten eine Förderung für

  • lokale Partnerschaften für Demokratie in Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Vielfalt, Toleranz und Demokratie vor Ort stärken sollen, einschließlich einer externen Koordinierungsstelle zur inhaltlichen Unterstützung,
  • die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderte Maßnahmen,
  • weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit,
  • Projekte aus einem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen und besondere Herausforderungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für lokale Partnerschaften für Demokratie bis zu 30 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben bis maximal EUR 50.000 pro Landkreis oder kreisfreier Stadt (bei einer externen Koordinierungsstelle erhalten Sie Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben),
  • für Projekte und Maßnahmen, die der Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit dienen, normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Projekte aus einem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen bis zu EUR 1.000 je Projekt.

Bei einer externen Koordinierungsstelle erhalten Sie Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

  • Richten Sie Ihren Antrag bitte für lokale Partnerschaften für Demokratie und die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderten Maßnahmen an die Ansprechpartner des „Bundesprogramms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Es gelten die Antragsfristen des Bundes.
  • Für weitere Maßnahmen reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 1.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr und bis zum 1.5. des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.
  • Für Projekte aus dem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen reichen Sie Ihren Antrag bis 4 Wochen vor Projektbeginn beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.
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