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Demografischer Wandel

Fördergeber: Freistaat Sachsen
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
    (Ausmahme Leipzig und Sachsen)
  • Fördergebiet

    Sachsen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Gesundheit und Soziales, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung
  • Ansprechpunkt

    Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), Dresden

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Anpassung an den demografischen Wandel positiv zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang und/oder Alterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten.

Sie erhalten die Förderung insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Erarbeitung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien, Szenarien und Projekten,
  • regionale Innovationswettbewerbe und Pilotprojekte,
  • bürgerschaftliches Engagement, Netzwerkarbeit und Informationsaustausch,
  • Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen,
  • lokale Pilotprojekte zur Arbeitsteilung bei öffentlichen Dienstleistungen von Gemeinden und
  • Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich.

Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme von Leipzig und Dresden mit dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Reichen Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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