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Bürgerenergiefonds NRW

Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Initiative / Netzwerk, Kommunales Unternehmen, Personengesellschaft
    Bürgerenergiegesellschaften
  • Fördergebiet

    Nordrhein-Westfalen
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung, Vorgründungsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Kredit / Darlehen, Zuschuss
  • Themenfelder

    Energie / Energieeinsparung
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 300.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    NRW.BANK, Düsseldorf

Kurzzusammenfassung

Der Bürgerenergiefonds NRW ist ein Förderprogramm, das von der NRW.BANK in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Dieser Fonds unterstützt Bürgerenergieprojekte in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung, insbesondere im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie.

Zielgruppe

Der Bürgerenergiefonds NRW richtet sich an Bürgerenergiegesellschaften, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen, die sich mit Kommunen oder juristischen Personen zusammenschließen können. Der Investitionsort muss in NRW liegen und in der Nähe des Wohnsitzes der beteiligten Personen sein.

Förderung

Die Förderung umfasst bis zu 300.000 Euro für Vorplanungskosten wie Studien und Gutachten. Eine Rückzahlung der Förderung ist nur erforderlich, wenn das Projekt realisiert und finanziert wird. Kann das Projekt nicht umgesetzt werden, entfällt die Rückzahlungspflicht.

Zielsetzung

Der Fonds zielt darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen und die Nachteile von Bürgerenergieprojekten gegenüber professionellen Investoren auszugleichen.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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