
Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Thema Geschichtsbewusstsein
Förderberechtigte
Behörde, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Verein / Verband, WohlfahrtsorganisationFördergebiet
BundesweitFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und MenschenfeindlichkeitAnsprechpunkt
CERV Deutschland, Kulturpolitische Gesellschaft e.V., Bonn
Kurzzusammenfassung
Unterstützung von Projekten, mit denen an prägende Momente in der neueren und neuesten europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts erinnert werden soll (u. a. die Machtübernahme autoritärer und totalitärer Regime, Sklaverei und Kolonialismus sowie der Holocaust und deren Ursachen und Folgen), und Projekten, mit denen die Menschen in der EU für ihre gemeinsame Geschichte und Kultur, ihr gemeinsames Kulturerbe und ihre gemeinsamen Werte sensibilisiert werden sollen, wodurch ihr Informationsstand über die Union, ihre Anfänge, ihren Zweck, ihre Vielfalt und ihre Errungenschaften sowie die große Bedeutung von gegenseitigem Verständnis und gegenseitiger Toleranz verbessert wird. Gender-Mainstreaming wird ein Aspekt aller Schwerpunkte sein.
Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (federführende:r Antragsteller:in “Koordinator:in”, Mitantragsteller:innen und angeschlossene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller:in (“Koordinator:in”): juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein, d.h. zum Beispiel Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand, Organisationen der Zivilgesellschaft, Gedenkstätten, Museen und Archive, Verbände der Überlebenden, Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
- Mitantragsteller:innen: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen, privaten gemeinnützigen Organisationen oder internationalen Organisationen bewerben.
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d.h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder
Weitere Bedingungen für die Zuschussfähigkeit:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden.
- Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 50 000 EUR und maximal 500.000 EUR betragen.
- Die Projekte können entweder national oder transnational sein.
- Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragsteller:innen eingereicht werden (Hauptantragsteller:in (“Koordinator:in”) und mindestens ein:e Mitantragsteller:in, bei dem es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen oder eine:n assoziierte:n Partner:in handelt).
- Die Dauer der Projekte sollte in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten liegen.
Bewerbungsstart: 21. Oktober 2026
Bewerbungsfrist: 24. Februar 2027
Bitte beachten Sie: Dieser Aufruf wird nur im Jahr 2026 erscheinen!