
Aktion Gesunde Umwelt
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Initiative / Netzwerk, Privatperson, Verein / VerbandKitas, HorteFördergebiet
BrandenburgFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Klimaschutz / Klimaanpassung, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätHöhe der Fördersumme
bis zu 3.000 EuroAnsprechpunkt
agrathaer GmbH, Müncheberg
Kurzzusammenfassung
Mit dem Förderprogramm Aktion Gesunde Umwelt fördert das Land Brandenburg ehrenamtliche Projekte von Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen zum umweltorientierten Handeln im außerschulischen Bereich gefördert. Förderschwerpunkte der Aktion sind zielgruppenspezifische Projekte in der Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Zu den Schwerpunktthemen gehören Klimaschutz sowie Ernährung und Ressourcenschonung.Es handelt sich um zeitlich und inhaltlich begrenzte Projekte oder Maßnahmen, bei denen möglichst viele Partner bei der Planung, Durchführung und Pflege des Projektes einbezogen werden (Breitenwirkung und Vernetzung in der Region).
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind private Personen und Vereine mit Wohnsitz oder Sitz in Brandenburg, jedoch keine Kommunen beziehungsweise kommunale Einrichtungen. Kitas und Horte werden unabhängig von der Trägerschaft immer gefördert.
Voraussetzungen:
Das Projekt muss im Land Brandenburg durchgeführt werden. Es muss ein umweltpädagogisches Konzept sowie ein Fortführungs- beziehungsweise längerfristiges Nutzungskonzept vorliegen. Möglichst viele Partner sind in die Planung und Durchführung des Projekts einzubeziehen. Die Kooperationsformen sind verbindlich nachzuweisen. Das Projekt sollte bis spätestens zum jeweiligen Ende des Förderjahres abgeschlossen sein.
Art und Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses ohne Eigenanteilverpflichtung.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 3.000.
Kindertagesstätten und Horte werden mit maximal EUR 1.750 unterstützt.
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.