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Aktion Gesunde Umwelt

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
  • Förderberechtigte

    Privatperson, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Brandenburg
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bioökonomie, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Klimaschutz / Klimaanpassung, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
    Sensibilisierung für Themen des Natur-, Arten-, Biotop- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung / Vermittlung von Basiswissen und Herausbildung von Umweltbewusstsein / Vermittlung von Gestaltungskompetenzen (z.B. vorausschauendes Denken, Teamfähigkeit) / Förderung einer intensiven Auseinandersetzung der Projektteilnehmer mit einer breiten Öffentlichkeit zu den vorgenannten Themen / Projekte im Vorschul- und außerschulischen Bereich zu vorgenannten Themen
  • Höhe der Fördersumme

    3.000 EUR
  • Ansprechpunkt

    agrathaer GmbH, Müncheberg

Kurzzusammenfassung

Ziel und Gegenstand: Mit der Aktion Gesunde Umwelt werden ehrenamtliche Projekte von Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen zum umweltorientierten Handeln im außerschulischen Bereich gefördert. Es handelt sich um zeitlich und inhaltlich begrenzte Projekte oder Maßnahmen, bei denen möglichst viele Partner bei der Planung, Durchführung und Pflege des Projektes einbezogen werden (Breitenwirkung und Vernetzung in der Region).
Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind private Personen und Vereine jedoch keine Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen. Kitas und Horte werden unabhängig von der Trägerschaft immer gefördert.
Voraussetzungen: Das Projekt muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Es muss ein umweltpädagogisches Konzept sowie ein Fortführungs- beziehungsweise längerfristiges Nutzungskonzept vorliegen. Möglichst viele Partner sind in die Planung und Durchführung des Projekts einzubeziehen. Die Kooperationsformen sind verbindlich nachzuweisen. Das Projekt sollte bis spätestens zum jeweiligen Ende des Förderjahres abgeschlossen sein.
Art und Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses ohne Eigenanteilverpflichtung.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 3.000.
Kindertagesstätten und Horte werden mit maximal EUR 1.750 unterstützt.
Mehr erfahren unter AKTION BRANDENBURG / Gesunde Umwelt

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