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Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Fördergeber: Land Niedersachsen
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Niedersachsen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Migration / Integration / Inklusion
  • Ansprechpunkt

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie sich in Niedersachsen für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und zugewanderten Menschen Teilhabe am Miteinander ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Beteiligung und Mitwirken zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen, wechselseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Akzeptanz der Vielfalt, Geschlechtergerechtigkeit, arbeitsmarktbezogene Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich von den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen, Partizipation im Bildungswesen, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Toleranz und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (…) Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestens EUR 2.500 erhalten.

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