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Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern: Mikroprojekte zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse in Kommunen, Vereinen und bei Verbänden

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Europäischer Sozialfonds (ESF Plus)
  • Förderberechtigte

    Behörde, Bildungseinrichtung, Existenzgründer:in, Forschungseinrichtung, Genossenschaft, Hochschule, Initiative / Netzwerk, Intrapreneur:in, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Privatperson, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Mecklenburg-Vorpommern
  • Förder- / Finanzierungsart

    Pauschale
  • Themenfelder

    Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
  • Höhe der Fördersumme

    500 Euro
  • Ansprechpunkt

    Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock / Landeszentrale für politische Bildung / Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz, Schwerin

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und ein Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit 500 EUR pro Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Stärkung von Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratischer Orientierung sowie zur Stärkung der Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement. Das
können zum Beispiel Zukunftswerkstätten oder andere Veranstaltungen mit
Beteiligungsformaten, Projekttage oder Projektgruppen, Vernetzungstreffen
oder Konferenzen, Demokratiefeste, Ausstellungen, Gruppenfahrten o.ä. sein.

Gefördert werden können Maßnahmen an deren Umsetzung mindestens fünf Personen (Akteure oder Teilnehmende) mit einem Zeitumfang von jeweils mindestens vier Stunden je Akteur oder Teilnehmenden beteiligt sind und die ihre Wirkung in Mecklenburg-Vorpommern entfalten.

Mit der Mikroförderung sollen ausdrücklich kleine Maßnahmen in Form einer Pauschale von 500 EUR gefördert werden. Die Mittel sollen nicht zur Kofinanzierung größerer Vorhaben verwendet werden.

 

 

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