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Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Fördergeber: Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
  • Förderberechtigte

    Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
    (Gemeinnützigkeitsnachweis ist Voraussetzung)
  • Fördergebiet

    Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
    Entwicklungszusammenarbeit; Entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit
  • Ansprechpunkt

    Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung, Dornum

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Maßnahmen planen, die dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen und das Umweltbewusstsein zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt Sie bei Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekten im Sinne der Agenda 21.

Die Förderung erhalten Sie für

  • planerische Vorbereitung,
  • die Durchführung des Projektes mit den projektbezogenen Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten,
  • pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten,
  • vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • die konzeptionelle Projektbegleitung,
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
  • die Dokumentation der Ergebnisse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung.

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