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Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Thüringen
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Gesundheit und Soziales, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung, Transport / Mobilität
  • Höhe der Fördersumme

    min. 10.000 Euro, max. 200.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei investiven und nicht investiven Maßnahmen im Bereich der Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der Regionalentwicklung, wie Erstellung und Weiterentwicklung von regionalen Entwicklungskonzepten, Strategien, Machbarkeitsstudien, Standortuntersuchungen sowie Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen,
  • Projekte und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels sowie
  • Modellprojekte zur Herstellung oder Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder Sicherung der Daseinsvorsorge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Maßnahmen zur Regionalförderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,
  • Modellprojekten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 200.000.

Die Bagatellgrenze für Vorhaben der Regionalentwicklung und für Modellprojekte liegt bei EUR 10.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ein.

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