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Anpassungen im Beihilferecht

Die Grafik zeigt den Umsetzungsstand der Maßnahmen im Handlungsfeld 11. 60 Prozent der Maßnahmen befinden sich in der Umsetzungs- und Abschlussphase. Bei 40 Prozent der Maßnahmen wurden Vorbereitungen durchgeführt.

Handlungsfeld 11:
Den europäischen und internationalen Schulterschluss suchen

Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen haben eine lange Tradition in Deutschland. Für die Gestaltung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen werden auch die Entwicklungen in anderen Ländern und die Rahmensetzung der Europäischen Union in den Blick genommen. Die Bundesregierung nutzt die Erfahrungen anderer Länder und bringt gemeinsam mit der EU, der OECD und den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit neue Initiativen voran. Dazu ist die Bundesregierung beispielsweise der europäischen Unterstützer-Gruppe für die Social Economy beigetreten und ist Vorreiter bei der Umsetzung der EU-Ratsempfehlung für die Sozialwirtschaft. Außerdem wurde ein Internationaler Beirat für Soziale Innovationen im Bundesministerium für Bildung und Forschung eingerichtet, um von internationalen Vorbildern zu lernen. Der Beirat setzt sich dafür ein, kreative und unternehmerische Lösungen zu fördern, die gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen.

  • (lfd. Nr. 68)

    Vorbereitungen durchgeführt

    Das BMWK hat sich gemeinsam mit Frankreich, Spanien und Belgien an die Europäische Kommission gewandt und dafür eingesetzt, im Beihilferecht die Belange Gemeinwohlorientierter Unternehmen stärker zu berücksichtigen.

  • (lfd. Nr. 65)

    Umsetzungs- und Abschlussphase

    Der „Social Economy Action Plan“ (SEAP) der Europäischen Kommission ist ein Maßnahmenplan zur Stärkung der Social Economy mit ihren vielfältigen Akteurinnen und Akteuren. Seit seiner Veröffentlichung 2021 wurden zahlreiche Maßnahmen auch unter Beteiligung der Bundesregierung umgesetzt. So wurden verschiedene Studien u. a. zur öffentlichen Vergabe und zum Zugang zu Finanzmitteln oder rechtlichen Rahmenbedingungen veröffentlicht. Zudem wurde 2023 die „Ratsempfehlung für die Sozialwirtschaft“ vom Europäischen Rat verabschiedet, die die Bedeutung der Social Economy für die sozial-ökologische Transformation hervorhebt und die Mitgliedsstaaten zu weiterem Handeln auffordert. Im November 2023 fanden in San Sebastián sowie im Februar 2024 in Lüttich europäische Social-Economy-Konferenzen unter Beteiligung Deutschlands statt.

    Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten hat sich Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass auch im Kabinett der neuen Kommission (2024 – 2029) die Social Economy eine wichtige Rolle einnimmt. Die Social Economy wurde daraufhin im Arbeitsprogramm der neuen Vize-Präsidentin Roxana Mînzatu verankert. Ebenso hat sich Deutschland u. a. in der „Group of Experts on Social Economy and Social Enterprises“ (GECES) für die Weiterentwicklung des SEAP eingesetzt.

  • (lfd. Nr. 66)

    Vorbereitungen durchgeführt

    Die Europäische Kommission hat am 5. September 2023 den Vorschlag für eine Richtlinie über europäische grenzübergreifende Vereine vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht jeweils die Rechtsform des europäischen grenzüberschreitenden Vereins (European cross-border association – ECBA) schaffen. Die ECBAs sollen die gleichen Rechte haben wie vergleichbare schon bestehende nationale Vereinigungen.

    Der Vorschlag enthält Regelungen über die Satzung, die Registrierung und die Verwaltung der ECBAs. Zur Registrierung und dem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über ECBAs werden Ergänzungen in der IMI-Verordnung und der Single-Digital-Gateway-Verordnung vorgeschlagen.

    Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag haben am 20. März 2024 begonnen. In den ersten fünf Ratsarbeitsgruppensitzungen wurden hauptsächlich allgemeine Fragen zur Rechtsgrundlage und die Folgenabschätzung der KOM behandelt.

  • (lfd. Nr. 67)

    Umsetzungs- und Abschlussphase

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 im Rahmen der Social-Economy-Konferenz in Lüttich die Folgeerklärung zur „Erklärung von Luxemburg – Roadmap für ein umfassenderes Ökosystem für Unternehmen der Sozialwirtschaft“ unterzeichnet. Deutschland ist damit Mitglied des Monitoring-Komitees, in dem die beteiligten Mitgliedsstaaten die Social Economy auf europäischer Ebene weiter stärken wollen. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf europäischer und nationaler Ebene systematisch gefördert werden.

  • (lfd. Nr. 69)

    Umsetzung- und Abschlussphase

    Im November 2023 wurde der internationale Beirat für Soziale Innovation des BMBF gegründet. Er soll interessante Entwicklungen und erfolgreiche Förderstrategien rund um Soziale Innovationen außerhalb Deutschlands aufnehmen. Der Beirat besteht aus 18 hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Er berät das BMBF mit dem Ziel, Soziale Innovationen in Deutschland zu stärken und zu beflügeln, Ökosystem-Akteurinnen und Akteure zu vernetzen und mehr Sichtbarkeit für Soziale Innovationen zu schaffen. Der Beirat steht unter der Leitung der Beauftragten für Soziale Innovationen im BMBF, Zarah Bruhn. Im Juli 2024 hat der Beirat ein Vision Paper „30 Milliarden bis 2030 – Sieben Hebel für eine innovative Wirtschaft und Gesellschaft“ vorgestellt. Das Vision Paper skizziert eine entschlossene Roadmap, um Deutschland zur „Impact Republik“ zu entwickeln. Dieses wurde auch auf der SIGU-Plattform veröffentlicht.[1]