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Hausbankenprinzip
Bei dem Hausbankenprinzip wird das Förderdarlehen über eine Hausbank genehmigt und abgewickelt und nicht über die Vergabestelle direkt. Ausnahmen bilden hierbei Subventionen und Zuschüsse, hier muss die Bank keine Zustimmung erteilen. Die jeweilige Hausbank muss nicht zwingend die bisherige Hausbank der Antragsteller:in sein. Die Banken prüfen die Kreditnehmer:innen und das Vorhaben anhand der eingereichten Unterlagen. Nach positiver Beurteilung kann der Antrag bei der jeweiligen Förderbank gestellt werden. Mehr Informationen dazu…