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Zusammenhalt durch Teilhabe

Fördergeber: Bundeszentrale für politische Bildung
  • Förderberechtigte

    Behörde, Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Initiative / Netzwerk, Kommune / Landkreis, Sozialunternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Supportart

    Zuschuss
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung
  • Höhe der Fördersumme

    400.000€
  • Ansprechpunkt

Kurzzusammenfassung

Hintergrund und Zielsetzung

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) schreibt im Rahmen des Bundesprogramms “Zusammenhalt durch Teilhabe” (Z:T) Fördermittel für Projekte aus, die gezielt den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, politische Bildung in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen stärken und die demokratische Resilienz in der Gesellschaft voranbringen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Förderung von Projekten, die vor Ort innovative und nachhaltige Dialog-, Begegnungs- und Praxisformate entwickeln und umsetzen. Modellhaft sollen der demokratische Austausch, ein soziales Miteinander sowie die Begegnung zwischen unterschiedlichen Gruppen und Milieus (z.B. aufgrund von Herkunft, Generationen, Lebensentwürfen und Weltanschauungen) im gesamten Bundesgebiet unterstützt werden.

Die Projekte sollen sich an folgenden Zielen orientieren:

  • Abbau von Vorurteilen und Aufbau von Vertrauen durch persönliche Begegnung und gemeinsames alltagsrelevantes Handeln
  • Stärkung demokratischer Werte durch das unmittelbare Erleben und Erlernen von demokratischen Aushandlungsprozessen anhand von praxisbezogenen Problemstellungen
  • Stärkung der Debattenkultur durch die Schaffung von Räumen für konstruktiven Austausch und die Gegenüberstellung vielfältiger Perspektiven

Förderschwerpunkte und Projektausrichtung

Alle Förderprojekte sollen vor Ort in den jeweiligen Sozialräumen umgesetzt werden und dort konkrete Begegnungs-, Dialog- und Beteiligungsprozesse initiieren. Die Durchführung kann dabei durch eigene Netzwerke, innerhalb bestehender Organisationsstrukturen oder in Kooperation mit lokalen Akteuren erfolgen. In der Umsetzung können die Begleitung, Beratung und Qualifizierung der Projektakteurinnen und -akteure, aber auch die Weiterleitung von Fördermitteln an Initiativen vor Ort probate Mittel sein.

Gefördert werden Projekte, die einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte adressieren:

  • Entwicklung und Erprobung neuer Dialogformate: Schaffung von moderierten Austauschräumen, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins Gespräch kommen und verschiedene Perspektiven sichtbar und bearbeitbar werden (z.B. Stadt-Land-Dialoge, generationsübergreifende Foren)
  • Begegnung und Perspektivwechsel durch gemeinsame Praxis: Entwicklung und Durchführung alltagsnaher, sozialraumorientierter Aktivitäten– digital oder vor Ort –, die soziale Interaktion und Dialog gezielt über gemeinsame Praxiserfahrungen initiieren (z. B. Neugestaltung von öffentlichen Räumen, Mitmachaktionen). Die praktischen Aktivitäten sollen durch geeignete Reflexionsformate begleitet werden, um Erfahrungen aus der gemeinsamen Praxis in demokratische Lernprozesse zu überführen.
  • Stärkung der Debattenkultur: Maßnahmen zur Förderung des respektvollen und faktenbasierten Streitgesprächs sowie zur Vermittlung von Medien- und Diskurskompetenz. Ziel ist es, Teilnehmende darin zu stärken, unterschiedliche Positionen auszuhalten, argumentativ zu vertreten und Konflikte als Bestandteil demokratischer Aushandlungsprozesse konstruktiv zu bearbeiten. Dies umfasst auch die Vermittlung von Medien- und Diskurskompetenz.
  • Lokale Netzwerkbildung und Unterstützung von Mikroprojekten: Aufbau und Weiterentwicklung von lokalen oder regionalen Kooperationsstrukturen zur Bündelung zivilgesellschaftlicher Expertise, Weiterleitung von Fördermitteln an kleine Initiativen vor Ort, die sich mit ihren Angeboten für demokratische Werte und Aushandlungsprozesse einsetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die geförderten Mikroprojekte nicht ausschließlich finanziell unterstützt, sondern fachlich begleitet, qualifiziert und in ihrer Umsetzung sowie in der Reflexion der Projektprozesse unterstützt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Insbesondere folgende Maßnahmen sind im Rahmen der genannten Schwerpunkte möglich:

  • Durchführung von Begegnungs- und Dialogveranstaltungen
  • Organisation von Prozessen des gemeinsamen Handelns
  • Durchführung von Tagungen, Bildungsveranstaltungen, Qualifizierungsreihen und Fortbildungen
  • Organisation von Beteiligungsverfahren und Beteiligungsprozessen
  • Erstellung von Handreichungen, Broschüren, Handlungsempfehlungen etc.
  • Einrichtung von Netzwerk- und Unterstützungsstellen für kleine Initiativen vor Ort inklusive deren fachlicher Begleitung
  • Entwicklung und Erprobung von digitalen Tools zur Förderung von Dialog- und Beteiligungsprozessen

 

Rahmenbedingungen

  • Förderzeitraum: Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 01.04.2027. Die Projekte müssen spätestens am 31.12.2028 abgeschlossen sein.
  • Mindestfördersumme: Die insgesamt beantragte Zuwendung muss mindestens 400.000 Euro betragen.
  • Weiterleitung der Mittel: Die Weiterleitung eines Teils der Mittel an Letztempfänger ist nach vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde grundsätzlich möglich, sofern es der Zielerreichung des Projektes dient und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die möglichen Letztempfänger sollten bei Antragstellung bereits bekannt sein und im Antrag benannt werden.
  • Finanzierungsart: Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Projektförderung im Rahmen einer Teilfinanzierung. Die Bereitstellung eines möglichst hohen Eigenmittel- oder Drittmittelanteils ist grundsätzlich erforderlich und sollte im Regelfall 10% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht unterschreiten. Ausnahmen sind bei stichhaltigen Begründungen möglich und werden im Einzelfall geprüft. Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, sofern die Gesamtfinanzierung während der gesamten Laufzeit des Vorhabens gesichert ist.

 

Die Einreichungsfrist für die Anträge ist der 02.10.2026. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Nach Eingang des Antrags werden die Unterlagen inhaltlich und zuwendungsrechtlich geprüft.

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