Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften
Förderberechtigte
Genossenschaft, Initiative / NetzwerkFördergebiet
BayernOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigungSupportart
BeratungFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Existenzgründung, Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit und Soziales, Migration / Integration / Inklusion, Neue Konzepte des Wohnens und Arbeitens, WohlfahrtspflegeGenossenschaftsgründungHöhe der Fördersumme
bis zu 30.000 EuroSupportthema
GenossenschaftsgründungAnsprechpunkt
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften, München
Kurzzusammenfassung
Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften
Mitte 2012 wurde die „Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften“ gestartet und damit der Selbsthilfe der Bürgerinnen und Bürger, die einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leistet, ein wichtiger Impuls gegeben. Die Initiative wird fachlich durch einen Expertenrat begleitet. Außerdem wird der Aufbau von modellhaften Sozialgenossenschaften finanziell unterstützt.
Sozialgenossenschaften sind in Deutschland und Bayern noch relativ wenig bekannt. Anders als im europäischen Ausland ist die Gründung von Sozialgenossenschaften auch erst seit 2006 möglich. Aus diesem Grunde sind Sozialgenossenschaften in Bayern und Deutschland noch nicht so weit verbreitet wie beispielsweise in Italien. Um dies zu ändern, unterstützt das Sozialministerium mit der „Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften“ den Aufbau von Sozialgenossenschaften. Herzstück der Initiative ist der Expertenrat „Sozialgenossenschaften – selbst organisierte Solidarität“. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus allen relevanten Bereichen, namentlich der Praxis, der Wissenschaft, der Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und der Politik. Zweck des Expertenrats ist es, die Potenziale von Sozialgenossenschaften herauszuarbeiten.
Anschubfinanzierung
Zudem soll dem Aufbau von Sozialgenossenschaften durch eine Anschubfinanzierung ein wichtiger Impuls gegeben werden. Bis zu 30.000 Euro pro modellhafter Genossenschaft gewährt das Sozialministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die Neugründung von Sozialgenossenschaften. Für eine Förderung kommen innovative Genossenschaftsgründungen im sozialen Bereich in Betracht, die eine Vorbildfunktion einnehmen und damit zur Bekanntheitssteigerung beitragen können. Die Unterstützung soll dabei lediglich über anfängliche finanzielle Engpässe hinweghelfen. Langfristig soll sich die Genossenschaft – ganz dem genossenschaftlichen Gedanken entsprechend – wirtschaftlich selbst tragen.
Mögliche Formen von Sozialgenossenschaften
Sozialgenossenschaften können z. B. als Kooperationen von Betroffenen zur Selbsthilfe, als solidarische Kooperationen mit überwiegend ehrenamtlich Tätigen oder als Kooperationen zur Erbringung von Leistungen am Markt, die nicht oder nicht so zur Verfügung stehen, geschlossen werden. Mitglieder einer Sozialgenossenschaft können dabei die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sein, aber auch etablierte Organisationen und Institutionen. Entscheidend sind engagierte Menschen, die ihr Anliegen selbst in die Hand nehmen und eigene Lösungen finden wollen. In ihrer Vielfalt können sie Lösungsmöglichkeiten für viele Lebensbereiche bieten, so z. B.
– zum Aufbau oder Erhalt von Mehrgenerationen-Strukturen (u. a. Quartierskonzepte, Dorfläden etc.)
– für die alltäglichen Bedürfnisse der Familien
– für Jugendliche
– für ein selbstbestimmtes Leben (Mobilität, Wohnen und Wohnumfeld)
– für Menschen mit Behinderung
– im Bereich der Nachbarschaftshilfen
– für Menschen mit Migrationshintergrund
– für Senioren (hierbei bieten sich spezielle Seniorengenossenschaften an).
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.