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Win-Win – Durch Kooperation zur Integration

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales & Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
  • Förderberechtigte

    Forschungseinrichtung, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Soziales, Migration / Integration / Inklusion
    junge Männer
  • Höhe der Fördersumme

    mind. 250.000 Euro bis max. 1,25 Mio. Euro
  • Ansprechpunkt

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern.
Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht werden. Förderschwerpunkt sind Soziale Innovationen.

Dritter Förderaufruf: Interessensbekundungsverfahren von 1. September 2025 bis 14. November 2025

Der dritte Förderaufruf ist am 1. September 2025 gestartet. Eine Interessenbekundung ist mit einem Begleitschreiben der Kommune zur geplanten Umsetzung des Vorhabens und der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern bis zum 14. November 2025 über das Förderportal Z-EU-S einzureichen. Die ersten Projekte sollen am 1. Juli 2026 beginnen und enden spätestens am 31.12.2028.

Was wird gefördert?

In der dritten Förderrunde werden Kooperations-/Projektverbünde gefördert, die ausgewählte sozial-innovative “Good-Practice” Lösungsansätze von Win-Win Projekten der ersten und zweiten Förderrunde in anderen Kommunen erproben und verstetigen. Geflüchtete Drittstaatsangehörige können in Kommunen gefördert werden, in denen keine Projekte aus anderen ESF-Plus Programmen, wie zum Beispiel “WIR – Netzwerke integrieren in den regionalen Arbeitsmarkt”, oder dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) umgesetzt werden. Hintergrund ist es, eine Doppelförderung insbesondere von geflüchteten Drittstaatsangehörige in anderen ESF-Plus Programmen zu vermeiden.

Für Interessierte sind Online-Informationsveranstaltungen am 4. September und 9. Oktober 2025 geplant.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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