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Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung

Fördergeber: Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) aus Zweckerträgen der Lotterie BINGO!-Die Umweltlotterie
  • Förderberechtigte

    Genossenschaft, Initiative / Netzwerk, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Verein / Verband
    Private Stiftung, Kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist (allgemein gilt: Gemeinnützigkeitsnachweis ist Voraussetzung)
  • Fördergebiet

    Schleswig-Holstein
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
    Globales Lernen, interkulturelle Bildungsarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Tierschutz
  • Ansprechpunkt

    BINGO!-Projektförderung, Dornum

Kurzzusammenfassung

Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus „BINGO! Die Umweltlotterie“ von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat.

Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Natur-, Umwelt- und Tierschutz,
  • Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung,
  • Entwicklungszusammenarbeit sowie
  • Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die BINGO!-Projektförderung.

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