Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
NiedersachsenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Migration / Integration / InklusionHöhe der Fördersumme
mind. 2500 EuroAnsprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und zugewanderten Menschen Teilhabe am Miteinander ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
- Beteiligung und Mitwirken zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen,
- wechselseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
- Akzeptanz der Vielfalt,
- Geschlechtergerechtigkeit,
- arbeitsmarktbezogene Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich von den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen,
- Partizipation im Bildungswesen,
- gesellschaftlicher Zusammenhalt, Toleranz und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestens EUR 2.500 erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.