
Sozial-innovative Modellvorhaben: KI & Soziale Arbeit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Existenzgründer:in, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband, WohlfahrtsorganisationFördergebiet
SachsenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit und Soziales, Migration / Integration / Inklusion, WohlfahrtspflegeAlternde GesellschaftHöhe der Fördersumme
bis zu 300.000 Euro für Einzelträger, bis zu 400.000 Euro für TrägerverbündeAnsprechpunkt
Sächsische Aufbaubank, Dresden
Kurzzusammenfassung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Modellprojekte in den Themen- und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit. Die Förderung dient der zeitlich befristeten Erprobung sozial innovativer und gemeinwohlorientierter Projekte, die für aktuelle gesellschaftliche und soziale Herausforderungen neue Lösungswege anbieten.
So sollen neue Erkenntnisse im sozialen Bereich generiert und innovative Praktiken, Konzepte oder neue soziale Dienstleistungen etabliert werden. Ebenso können bereits bestehende Ideen auf weitere Anwendungsfälle übertragen und so reproduziert werden.
Die geförderten Projekte sollen durch die Zukunftsplattform für soziale Innovationen begleitet und unterstützt werden. Dabei stehen den Projektträgern der Modellvorhaben die Angebote der Zukunftsplattform zur Verfügung.
Das Sozialministerium plant die jährliche Veröffentlichung eines Förderaufrufs.
Mit dem vierten Förderaufruf rückt ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus der Sozialen Arbeit: der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Gefördert werden Modellvorhaben, die KI-Anwendungen praxisnah, verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert erproben – etwa um Fachkräfte zu entlasten, Abläufe im sozialen Bereich zu vereinfachen oder die Qualität, Zugänglichkeit und Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen weiterzuentwickeln.
Gefördert werden Modellvorhaben, die:
- konkrete Anwendungsbereiche identifizieren, in denen KI einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bestehenden Verfahren bietet,
einen Beitrag zur Entlastung von administrativen, organisatorischen oder repetitiven Prozessen leisten und damit zeitliche Ressourcen für Arbeitsprozesse in der Sozialen Arbeit erhöhen oder die Qualität, Zugänglichkeit oder Wirksamkeit sozialer Dienstleistungen verbessern, beispielsweise durch neue Formen der Analyse, Beratung, Interaktion, Prävention, Unterstützung oder fallbezogene Entscheidungsunterstützung. - Die Vorhaben müssen mindestens einem der Themenbereiche der Sozialen Arbeit zugeordnet werden, etwa besondere Lebenslagen, Integration, Inklusion, Kinder, Jugendliche und Familie oder die alternde Gesellschaft.
Zuwendungsempfänger sind Träger oder Trägerverbände mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme beträgt bis zu 300.000 Euro für Einzelträger und bis zu 400.000 Euro für Trägerverbünde.
Hinweis: Eine Förderung über 300.000 Euro ist nur dann möglich, wenn der Durchführungsort des Vorhabens in den NUTS II Basisregionen Dresden und Chemnitz liegt.
Es gibt ein mehrstufiges Verfahren:
Interessierte Träger können bei der Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), bis zum 7. Mai 2026 einen aussagekräftigen Projektvorschlag einreichen. Der Aufruf zur Interessenbekundung wurde am 12. Februar 2026 im Sächsischen Amtsblatt Heft 7/2026 veröffentlicht.
Auf Grundlage der Bewertung der eingereichten Projektvorschläge wählt die SAB bis zu 15 Projektideen aus. Diese werden anschließend von den Antragstellerinnen und Antragstellern in einer kurzen Präsentation (Pitch) vorgestellt
Die SAB entscheidet im Anschluss über die eingereichten und vorgestellten Projektvorschläge und fordert bei positiver Bewertung den Träger oder Trägerverbund zur formalen Antragstellung auf. Über den Förderantrag wird anschließen entschieden.
Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist der 7. Mai 2026.
Am 26. Februar 2026 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten und potentiellen Antragstellen statt. Hier geht es zur Anmeldung.
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.