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Reparieren statt Wegwerfen

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  • Förderberechtigte

    Initiative / Netzwerk, Privatperson, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband
    Repaircafés, Selbsthilfe-Werkstätten, gemeinnützige Organisationen
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 3000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Netzwerk Reparatur-Initiativen der anstiftung, München

     

     

Kurzzusammenfassung

Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm “Reparieren statt Wegwerfen” können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen. Das Bundesumweltministerium stärkt auf diese Weise Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Produkte reparieren wollen anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art. In der ersten Förderrunde stellt das BMUV mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind.

(…)

In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind.

Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.

Die anstiftung, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiativen in Deutschland, erhält die Fördermittel zur Ausreichung an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen. Anträge können bis zum 24. Februar 2025 eingereicht werden.

Info-Veranstaltung (via Zoom) zum Förderprogramm und zur Antragstellung:
Dienstag, 3.12.2024, 19-21 Uhr.
>>> Hier anmelden.

Weitere Informationen in den unten stehenden Links.

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