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RegioKost – Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel

Fördergeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband
    (ausgenommen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Klimaschutz / Klimaanpassung, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
    Regionale Wertschöpfungsketten, Regionale Lebensmittel
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 230.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bonn

Kurzzusammenfassung

Mit der Fördermaßnahme “RegioKost – Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel” unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Umsetzung innovativer Projektideen zum Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel in ländlichen Räumen mit bis zu 230.000 Euro. Besonders im Fokus stehen dabei regionale Verarbeitungsstrukturen für die Außer-Haus-Verpflegung, insbesondere die Gemeinschaftsverpflegung. Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus).

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick: “Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zahlt auf eine Vielzahl an großen Zukunftsthemen ein und kommt ganz besonders den ländlichen Räumen in Deutschland und aufgrund kurzer Transportwege nicht zuletzt auch dem Klima zugute. Mit der Fördermaßnahme leisten wir finanzielle Unterstützung für die Macherinnen und Macher vor Ort, die innovative Projekte zur Stärkung der regionalen Lebensmittelverarbeitung umsetzen wollen. Die Erfahrung und das Knowhow liegen bei den Unternehmen in unseren Regionen. Sie sind es, die der Motor sind, um unsere Lebensmittelproduktion vielfältiger und nachhaltiger aufzustellen.”

Die erzeugungsnahe Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln bietet Chancen für den Klimaschutz durch kurze Transportwege, aber auch für den Erhalt und den Aufbau von kleinräumigen Verarbeitungsstrukturen und somit auch für die Bewahrung von Kompetenzen im Lebensmittelhandwerk in ländlichen Räumen. Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken zudem die wirtschaftliche Stabilität lokaler Versorgung und generieren Wertschöpfung in der Region, die auch den Menschen vor Ort zugute kommt.

Mit der Fördermaßnahme “RegioKost” werden modellhafte und innovative Projekte zum Aufbau und zur Erweiterung von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel finanziell unterstützt (vorrangig in kleineren Einheiten oder Unternehmen). Die Fördermaßnahme zielt auf die Stärkung regionaler Wertschöpfungsstrukturen in den ländlichen Regionen in Deutschland ab und soll einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge leisten. Der Fokus der Förderung auf regionale Verarbeitungsstrukturen mit besonderer Hervorhebung von Strukturen zur Vorverarbeitung für die Außer-Haus-Verpflegung, insbesondere die Gemeinschaftsverpflegung, zahlt darüber hinaus auf die Ziele der Ernährungsstrategie für regionale Versorgungsketten in der Gemeinschaftsverpflegung ein.

Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften – ausgenommen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) – in ländlichen Räumen in der Bundesrepublik Deutschland.

Online-Informationsveranstaltung

Für alle Interessierten bietet das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in der Skizzenphase eine digitale Informationsveranstaltung zur Bekanntmachung und zum Bewerbungsprozess an:

05. Dezember 2024 um 15 Uhr

Bei Interesse an einer Teilnahme bitten wir um eine formlose Anmeldung unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen.bule@ble.de.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen an.

Projektskizzen können bis zum 8. Januar 2025 beim Projektträger BLE eingereicht werden. Die besten Skizzen werden anschließend aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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