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Projektaufruf Kleinstadt-Labore 2026-2027 “Neues Wohnen”

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Förderberechtigte

    Kommune / Landkreis
    (Antragsberechtigt sind Kommunen, weitere innovative Akteure können als Partner mitwirken)
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Wettbewerb / Preisgeld
  • Themenfelder

    Neue Konzepte des Wohnens und Arbeitens
    Neues Wohnen
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 75.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    Kleinstadt Akademie, Wittenberge

Kurzzusammenfassung

Die Kleinstadt Akademie startet den Projektaufruf für die Kleinstadt-Labore 2026–2027. Gesucht werden Kleinstädte in ganz Deutschland, die innovative Lösungen rund um das Thema „Neues Wohnen“ entwickeln und erproben möchten.

Die Kleinstadt Akademie ist auf Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) entstanden. Zur Koordination und Gestaltung des bundesweiten Programms wurde im Zuge eines Standortwettbewerbs die Geschäftsstelle der Kleinstadt Akademie in Wittenberge (Brandenburg) eingerichtet. Die Geschäftsstelle Kleinstadt Akademie wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert und durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung begleitet.

Worum geht es?

Kleinstädte stehen beim Thema Wohnen vor vielfältigen Herausforderungen, etwa durch demografische Veränderungen, steigende Baukosten oder neue Anforderungen an nachhaltiges und barrierefreies Wohnen. Mit den Kleinstadt-Laboren möchte die Kleinstadt Akademie Kommunen dabei unterstützen, konkrete Zukunftsfragen vor Ort zu bearbeiten und neue Wege zu erproben.

Gefördert wird die Entwicklung von Konzepten im Themenfeld Wohnen, die konkrete Herausforderungen vor Ort aufgreifen. Dies umfasst sowohl die Erarbeitung neuer Lösungsansätze für klar definierte Fragestellungen als auch die Weiterentwicklung und Ausarbeitung bereits bestehender Ideen zu umsetzungsreifen Konzepten.

Dabei sind ausdrücklich neue und experimentelle Ansätze erwünscht, auch kleinere Praxisprojekte oder temporäre Interventionen sind möglich.

Was bietet das Programm?

Die ausgewählten Kommunen profitieren von:

  • einer Förderung von bis zu 75.000 Euro pro Projekt
  • fachlicher Begleitung durch eine Projektagentur
  • Unterstützung durch das Netzwerk der Kleinstadt Akademie
  • Austauschformaten wie Erfahrungswerkstätten
  • Mitwirkung am Kleinstadt Kongress 2027

Die Laufzeit der Projekte beträgt 18 Monate.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Kleinstädte mit in der Regel 5.000 bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.

Was wird erwartet?

Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich unter anderem:

  • zur aktiven Umsetzung ihres Projekts vor Ort
  • zur Teilnahme an Vernetzungs- und Austauschformaten
  • zur regelmäßigen Berichterstattung
  • zur Erstellung eines abschließenden Projektporträts

Ziel ist es, nicht nur lokal Erkenntnisse zu gewinnen, sondern diese auch anderen Kleinstädten zugänglich zu machen.

Bewerbungsfrist: 22. Mai 2026.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury anhand verschiedener Kriterien, darunter:

  • Innovationsgehalt und Relevanz der Projektidee
  • Umsetzbarkeit und erwarteter Erkenntnisgewinn
  • Einbindung relevanter Akteure
  • Qualität der Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern

Zudem wird auf eine ausgewogene örtliche Verteilung der teilnehmenden Kommunen geachtet.

Am 30. April 2026 von 10.30 bis 12.00 Uhr fand eine Online-Infoveranstaltung statt.

Weitere Informationen und zur Bewerbung unter dem unten stehenden Link.

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