Neulandgewinner
Förderberechtigte
Existenzgründer:in, Genossenschaft, Initiative / Netzwerk, Privatperson, Social Startup, Sozialunternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, ThüringenFörder- / Finanzierungsart
Projektförderung / VollfinanzierungThemenfelder
Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Armutsbekämpfung, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Energie / Energieeinsparung, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, Frauenförderung / Gleichstellung / Diversität, Gesundheit und Soziales, Klimaschutz / Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Kulturelle Bildung, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, Migration / Integration / Inklusion, Nachhaltigkeit, Neue Konzepte des Wohnens und Arbeitens, Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit, Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Tourismus / Kultur- und Naturerbe, Transport / Mobilität, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätSoziale Innovationen in Ländlichen RäumenHöhe der Fördersumme
bis zu 50.000 EuroAnsprechpunkt
Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. & Neuland gewinnen e.V., Mecklenburg-Vorpommern
Kurzzusammenfassung
Das Förderprogramm Neulandgewinner wird vom Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. und dem Neuland gewinnen e.V. durchgeführt und wird gefördert von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und den ostdeutschen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt und dem Vereint für Demokratie Fonds.
Die Neulandgewinner-Förderung wird für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschrieben. Bewerben können sich Menschen aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 50.000 Einwohnern.
Förderung
- mit bis zu 50.000 € in zwei Jahren
- nächste Bewerbung Anfang 2026 möglich
- Auswahl durch Antragsvorprüfung im Programmbüro, Vor-Ort-Besuche und unabhängige Jury
- Start der nächsten Projekte mit Jahresbeginn 2027
Begleitung
Alle Programmteilnehmenden erhalten eine individuelle Prozess-Begleitung zu ihrer Stärkung und für die Entwicklung und Umsetzung ihres Vorhabens. Die Begleiter:innen arbeiten im Auftrag des Programmbüros und haben etwa 10 Tage in den zwei Jahren zur Verfügung.
Qualifizierung
In insgesamt drei Werkstätten lernen die Neulandgewinner:innen mit und voneinander. Die Inhalte werden bedarfsorientiert ausgewählt.
Vernetzung
Neben den Werkstätten werden Regionaltreffen, regionale OPEN-Neuland-Tagesfestivals und jährlich das ÜBERLAND-Festival geboten. Die Reisekosten zu diesen Treffen werden übernommen. Dabei findet auch Austausch mit relevanten
Akteuren aus Politik und Verwaltung statt.
Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.