Fördermittel merken
Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt (WIR – ESF Plus)
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds (ESF+)
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / Verband, WohlfahrtsorganisationFördergebiet
BundesweitFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Arbeitsförderung und Inklusion, Bildung / Aus- und Weiterbildung, Migration / Integration / InklusionHöhe der Fördersumme
max. 4 Mio. EuroAnsprechpunkt
Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten zur Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt in Deutschland.
Ihre Maßnahmen richten sich an folgende Zielgruppen:
- Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis,
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung,
- Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen, temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich.
Gefördert werden Maßnahmen zu 2 Einzelzielen, die beide bedient werden müssen:
- Einzelziel (1) – passgenaue auf die Teilnehmenden bezogene Maßnahmen:
- Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe, beispielsweise
- stufenweise und nachhaltige Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung
- Aufnahme oder Wieder-Aufnahme der Schule, um einen Schulabschluss zu erhalten
- Begleitung des Übergangs Schule-Beruf
- frühzeitiger Erhalt, Erhöhung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
- Einzelziel (2) – Strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen für einen strukturell verbesserten Zugang der Zielgruppe zu Arbeit oder Bildung.