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Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz & Europäischer Sozialfonds Plus
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Hochschule, Initiative / Netzwerk, Kommunales Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Förderung Beratung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen / Sozialunternehmen / Social Startups
  • Ansprechpunkt

    Projektträger Ibykus

Kurzzusammenfassung

Mit dem neuen Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ (Laufzeit: August 2024 bis Ende 2028) möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken, ihr Wachstum fördern und Impulse für die verstärkte Gründung neuer Gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.

Ziele der Förderrichtlinie sind die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Denn: Um gute Ideen umzusetzen, fehlen häufig nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch passendes unternehmerisches Wissen und erfolgreiche Umsetzungsstrategien. Das Programm knüpft damit an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an.

 

Was wird gefördert?

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das Programm unterstützt Gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:
  • Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
  • Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.

Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung wird von den Unterstützungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger beantragt, die den Zielgruppen die geförderten Leistungen anbieten. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen sein, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung Gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können. Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren oder Hochschulen.

 

Förderanträge können seit dem 7. August gestellt hier werden. Weitere Informationen in den unterstehenden Links.

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