- Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert.
- Im Multiplikator-Modul (Modul II) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des Gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen.
Angebote, die einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten durch den „Klimabonus“ noch attraktivere Förderkonditionen.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung wird von den Unterstützungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger beantragt, die den Zielgruppen die geförderten Leistungen anbieten. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen sein, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung Gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können. Dazu zählen zum Beispiel Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Co-Working-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren oder Hochschulen.
Förderanträge können seit dem 7. August gestellt hier werden. Weitere Informationen in den unterstehenden Links.