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Modellprojekte: Soziale Innovationen für den Arbeitsmarkt in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) & Europäischer Sozialfonds Plus
  • Förderberechtigte

    Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Kommunales Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
  • Fördergebiet

    Brandenburg
  • Förder- / Finanzierungsart

    Projektförderung / Vollfinanzierung
  • Themenfelder

    Arbeit & Fachkräftemangel / Demografischer Wandel, Arbeitsförderung und Inklusion, Armutsbekämpfung, Neue Arbeitsmodelle / Arbeit & Innovation, Neue Konzepte des Wohnens und Arbeitens
    Soziale Innovationen für den Arbeitsmarkt, Erprobung arbeitspolitischer Ansätze mit hoher gesellschaftlicher Wirkung im Land Brandenburg
  • Höhe der Fördersumme

    max. 300.000 Euro, Laufzeit bis zu 24 Monate
  • Ansprechpunkt

    Wirtschaftsförderung Brandenburg, Potsdam

Kurzzusammenfassung

Am 30. März 2026 startet ein weiterer Aufruf für Modellprojekte im ESF+-Förderprogramm ‘Soziale Innovationen für Brandenburg’. Bis zum 24. April 2026 können Projektträger Förderanträge für die Umsetzung ihrer Sozialen Innovationen für den Arbeitsmarkt einreichen.

Es wird dringend empfohlen, vor der Antragstellung ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus stehen offene Informationsveranstaltungen zur Antragstellung zur Verfügung, die teils telefonisch, teils digital stattfinden:

11. Februar 2026, 13:00 bis 15:00 Uhr: Offene, telefonische Sprechstunde
11. März 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr: Offene, digitale Infoveranstaltung
20. März 2026, 9:00 bis 11:00 Uhr: Offene, telefonische Sprechstunde

09. April 2026 von 10-12 Uhr Offene, telefonische Sprechstunde 

(Telefonische Sprechstunde unter 0331-704457-2922 und 0331-704457-2920)

Die ESF+-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) fördert Modellprojekte zur Erprobung innovativer arbeitspolitischer Ansätze mit hoher gesellschaftlicher Wirkung im Land Brandenburg. Gefördert wird die praktische Umsetzung bereits konzeptionell entwickelter Sozialer Innovationen, die konkrete Ziele der Brandenburger Arbeitspolitik adressieren und sich durch gesellschaftlichen Nutzen, Verstetigung sowie Transferfähigkeit auszeichnen. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einer maximalen Fördersumme von 300.000 Euro.

Der Projektbeginn ist frühestens zum 1. August 2026, spätestens jedoch zum 1. September 2026 vorgesehen.

Bewerbungsfrist: 24. April 2026

Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.

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