Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Hochschule, Kommunales Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
BundesweitFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region , Klimaschutz / Klimaanpassung, Regional-, Stadt- und DorfentwicklungAnsprechpunkt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH, Berlin
Kurzzusammenfassung
Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte.
Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager:innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.
Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden können:
Kommunen
Kommunale Einrichtungen
Andere Akteur:innen, die Anpassungsprozesse an den Klimawandel gestalten wollen
Dabei gibt es sowohl Unterstützung für Einsteiger:innen als auch für fortgeschrittene Akteur:innen. Für fortgeschrittene Akteur:innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.
Im Rahmen der Förderrichtlinie “Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels” (DAS) öffnet vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 ein neues Förderfenster zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierter Lösungen. Das Verfahren im Förderschwerpunkt A.1 ist einstufig. Anträge können im Zeitraum vom 15.05.2025 bis 15.08.2025 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026 und sieht weitere Förderfenster vor.
Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.