LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Förderberechtigte
Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Kommune / Landkreis, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Verein / VerbandMuseen, Theater, Bibliotheken, sozio-kulturelle Zentren, Kunst- und KulturvereineFördergebiet
BundesweitSupportart
Beratung, Wissenstransfer, VernetzungFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, Regional-, Stadt- und DorfentwicklungAufbau von neuen Partnerschaften und lokalen NetzwerkenHöhe der Fördersumme
240.000 EuroSupportthema
Aufbau von neuen Partnerschaften und lokalen Netzwerken, Umsetzungen von künstlerischen und kulturellen Projekten, partizipative Projekte, lokale Themen der Region, BegegnungsformateAnsprechpunkt
Kulturstiftung des Bundes, Halle an der Saale
Kurzzusammenfassung
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Hintergrund
In Zeiten der Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Mit welchen Partnern kann ein Kulturverein auf dem Land dauerhaft zusammenarbeiten, um den öffentlichen Raum mit Kunstprojekten zu bespielen, an denen sich alle sicher und aktiv beteiligen können? Mit wem können sich Bibliotheken und Theater verbinden, um gemeinschaftsstiftende Projekte zu initiieren?
Neue Partnerschaften für die Kultur
Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.
Begleitet wird das Programm von gezielten Beratungsangeboten etwa für Standortanalysen und nachhaltige Finanzierung sowie zu Konfliktmanagement und rechtlichen Möglichkeiten bei Anfeindungen. In begleitenden Akademien, die von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb verantwortet werden, vernetzen sich die Projekte auch untereinander.
Europaweiter Austausch
Ab 2025 erhalten die geförderten Projekte zudem die Möglichkeit, sich in europaweiten Veranstaltungen mit Partnern auszutauschen, die beispielsweise in Italien, Frankreich oder Polen ähnliche Erfahrungen machen mit Einschüchterungen und Drohungen durch antidemokratische Kräfte. Ermöglicht wird dies durch die Zusammenarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb mit der European Cultural Foundation. In einem bundesweiten Abschlussfestival wird das Wissen mit weiteren Orten und Einrichtungen geteilt.
Wer kann gefördert werden?
In LOKAL finden zwei bundesweite öffentliche Ausschreibungen statt: Die Antragsfrist der ersten Runde wird der 14.2.2025 sein; die Frist der zweiten Runde endet am 13.2.2026. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen. Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury, voraussichtlich im Sommer 2025.
Antragsberatung
Insbesondere für Antragstellende, die noch nie einen Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt haben, werden beratende Antragswerkstätten an ausgewählten Orten im Bundesgebiet angeboten. Im Rahmen der Antragswerkstatt erhalten die Teilnehmenden Informationen zum Programm, in kurzen Impulsen lernen sie partizipative künstlerische Projekte kennen und können in kleinen Werkstattrunden über neue Partnerschaften und Projektideen nachdenken. Parallel beraten wir zur Antragsstellung. Die Anmeldung ist ab Januar 2025 möglich: https://lokal.liteproject.de
Parallel dazu finden digitale Antragsberatungen statt, in denen das Programmteam aus Förderung, Sachbearbeitung und Kommunikation alle Ihre Fragen rund um die Antragstellung beantwortet.
Weitere Informationen in den unten stehenden Links sowie in der Pressemitteilung.