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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Existenzgründer:in, Forschungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Hochschule, Social Startup, Sozialunternehmen, Unternehmen
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Organisationsphase

    Gründungs- und Aufbauphase, Wachstumsphase
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Supportthema

    Soziale Innovationen
  • Ansprechpunkt

Kurzzusammenfassung

Das Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen. Einen konkreten Einblick in geförderte IGP-Projekte gewähren einige exemplarisch aufgeführte Beispiele.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“). Der aktuelle Call des IGP zu gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen von Unternehmen ist am 10.06.2026 (Förderbekanntmachung (PDF, 86 KB)) gestartet. Dazu gehören insbesondere Cross-Innovationen, wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Interessant sind dabei beispielsweise gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben oder Handwerk und jungen Digitalunternehmen. Auch unternehmerische Kooperation aus eng verwandten Branchen und Disziplinen sind zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit deutlich wird. Antragsberechtigt werden nur Projekte mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen sein. Die Deadline zum Einreichen der Teilnahmeanträge endet am 20.08.2026 um 15:00 Uhr.

Ein weiterer Call wird voraussichtlich noch in diesem Jahr starten. Details dazu werden auch dann wieder auf dieser Webseite bekannt gegeben.

Im IGP können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (inklusive Gründungen, Selbstständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung ist unter anderem ein hohes Innovationsniveau.

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