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Grüne Gründungen.NRW

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens ; EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Personengesellschaft, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Unternehmen, Verein / Verband
  • Fördergebiet

    Nordrhein-Westfalen
  • Organisationsphase

    Existenzgründung und -festigung
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Energie / Energieeinsparung, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Klimaschutz / Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Transport / Mobilität, Umwelt- und Naturschutz / Biodiversität
    Umweltwirtschaft; Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung ; Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft ; Wasserwirtschaft; Minderungs- und Schutztechnologien; Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft; Umweltfreundliche Landwirtschaft
  • Höhe der Fördersumme

    bis zu 600.000 Euro
  • Ansprechpunkt

    IN.NRW Innovationsförderungsagentur, Jülich

Kurzzusammenfassung

Das Förderprogramm Grüne Gründungen.NRW unterstützt die Entwicklung und Erprobung von Prototypen in der Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalens. Es richtet sich an Start-ups und kleine Unternehmen, die sich auf Geschäftsmodelle konzentrieren, die ökonomischen Erfolg mit positiven ökologischen oder sozialen Wirkungen verbinden möchten.

Das Programm konzentriert sich auf Innovationen in acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft:

– Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
– Energieeffizienz und Energieeinsparung
– Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
– Umweltfreundliche Mobilität
– Wasserwirtschaft
– Minderungs- und Schutztechnologien
– Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
– Umweltfreundliche Landwirtschaft.

Was wird gefördert?

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototypen, auf dessen Erprobung und gegebenenfalls anschließende Verfeinerung. Dabei sind neben investiven, Reise-, Personal- und Fremddienstleistungskosten (zum Beispiel begleitende Beratungsleistungen) unter anderem auch die Anmietung von Innovationslaboren förderfähig.

Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Förderfähig sind Vorhaben aus dem gesamten thematischen Spektrum der Umweltwirtschaft (acht Teilmärkte, s. o.).

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen,

– deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung (ca. sechs Monate nach Ende der Einreichungsfrist) höchstens fünf Jahre zurückliegt,
– die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
– die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
– die nicht börsennotiert sind
– die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.

Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartner:innen zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Die Frist für die nächste 5. Einreichungsrunde von Projektskizzen ist der 30. September 2025.

Weitere Informationen unter den unten stehenden Links.

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