
Grüne Gründungen.NRW
Förderberechtigte
Im Rahmen der Fördermaßnahme werden Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU), Existenzgründer:innen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen gefördert.Fördergebiet
Nordrhein-WestfalenFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Bioökonomie, Energie / Energieeinsparung, Klimaschutz / Klimaanpassung, Nachhaltigkeit, Reparatur / Recycling / Wiederverwendung / Ressourcenschonung, Transport / Mobilität, Umwelt- und Naturschutz / BiodiversitätAnsprechpunkt
Dr. Meike Henseleit
02461 61-84089
gruene.gruendungen.in.nrw@ptj.deDr. Martin Appuhn
02461 61-84047
gruene.gruendungen.in.nrw@ptj.deAynur Evler
02461 61-84078
gruene.gruendungen.in.nrw@ptj.de
Kurzzusammenfassung
Start-ups mit positivem Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft liegen im Trend: So zeigt der Green Startup-Monitor 2022 des Borderstep Instituts und des Bundesverbands Deutsche Startups e. V., dass es für drei Viertel der Gründerinnen und Gründer in Deutschland wichtig ist, mit ihrer Unternehmung eine positive ökologische oder gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Zugleich zeigt der Bericht erhebliche Hemmnisse für Grüne Gründungen auf, beispielsweise im Bereich der Kapitalakquise.
Die Fördermaßnahme soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen im Land zu heben und zugleich Nordrhein-Westfalen als Innovationsstandort für Grüne Gründungen zu profilieren. Ziel des Aufrufs ist es insbesondere, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:
- Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
- Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
- Umweltfreundliche Mobilität
- Wasserwirtschaft
- Minderungs- und Schutztechnologien
- Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
- Umweltfreundliche Landwirtschaft
Gefördert werden die Entwicklung und Erprobung von Prototypen, wobei unter Prototypen eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion zu verstehen ist. Dies können sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) sein.
Die Förderung zielt darüber hinaus auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den Branchen ‚Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien‘ sowie ‚Biotechnologien‘.
Die Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ wird von der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) im Rahmen der europäischen Regionalförderung des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Federführung liegt beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Informationsveranstaltungen
Die Innovationsförderagentur NRW bietet für die Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ verschiedene Informationsveranstaltungen an. Hier werden zum einen die allgemeinen Grundlagen und Ziele des Förderaufrufs vorgestellt. Zum Anderen besteht die Möglichkeit, sich Fragen direkt beantworten zu lassen.
Termine:
- Dienstag, 25.08.2026, 09:00 bis 10:30 Uhr, zur Anmeldung
- Mittwoch, 16.09.2026, 14:00 bis 15:30 Uhr, zur Anmeldung
7. Einreichungsrunde: bis zum 30. September 2026, 14:00 Uhr
Die Gesamtförderung für das Vorhaben beträgt maximal 450.000 Euro.
Der Höchstbetrag mindert sich um andere Anlaufbeihilfen nach Art. 22 AGVO, die
das Start-up erhalten hat.
Der Fördersatz beträgt 90 % für Kleinstunternehmen und Mitantragstellende
sowie 80 % für Kleinunternehmen.
Die o. g. Antragsberechtigten müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in
Nordrhein-Westfalen haben.
Das Projekt muss bis zum 31.03.2029 abgeschlossen sein.
Die Fördersumme muss mindestens 25.000 Euro pro Teilnahmeberechtigten betragen (Bagatellgrenze).
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.