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Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Förderberechtigte
Initiative / Netzwerk, Kommune / Landkreis, Personengesellschaft, Privatperson, Social Startup, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
NiedersachsenOrganisationsphase
Existenzgründung und -festigung, VorgründungsphaseFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Gesundheit und Soziales, Regional- und Stadtentwicklung, Gründung einer Sozialgenossenschaft; Die Sozialgenossenschaft muss besonders in folgenden Bereichen tätig sein: Gesundheit und Soziales, Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder Wohnen und Quartiersentwicklung.Höhe der Fördersumme
max. 6.000 EuroAnsprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen, Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung, Gründungsversammlung, Erstellung des Gründungsgutachtens, Eintragung in das Genossenschaftsregister, Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren).