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Förderprogramm Digitalisierung

Fördergeber: Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie (Deutsches Hilfswerk SdbR), Hamburg
  • Förderberechtigte

    Bildungseinrichtung, Gemeinwohlorientiertes Unternehmen, Genossenschaft, Öffentliche Einrichtung, Social Startup, Sozialunternehmen, Stiftung, Verein / Verband, Wohlfahrtsorganisation
    (Gemeinnützigkeitsnachweis ist Vorraussetzung)
  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Digitalisierung / Künstliche Intelligenz / Smart City / Region 
    Virtual und Augmented Reality, Künstliche Intelligenz, Assistenzsysteme, Gamification, Software- und Appentwicklung
  • Ansprechpunkt

    Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie (Deutsches Hilfswerk SdbR), Hamburg

Kurzzusammenfassung

Das Förderprogramm Digitalisierung der Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie (Deutsches Hilfswerk SdbR) zielt darauf ab, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf der Grundlage digitaler Technologien neu zu denken und innovative Lösungen für deren Verwirklichung zu entwickeln. Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstwirksamkeit von Menschen beitragen, insbesondere solche mit sozialem Bezug und einem partizipativen Entwicklungsansatz.

Technologien, u.a. in den Bereichen Virtual und Augmented Reality, Künstliche Intelligenz, Assistenzsysteme, Gamification sowie Software- und Appentwicklung, ermöglichen innovative und wirksame Lösungen.

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen bundesweit, deren soziale Projekte dazu beitragen, die Lebenssituation von Menschen zu verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen benachteiligt oder bedroht sind.

Gefördert wird bedarfsorientiert und projektbezogen, wobei die Kosten sparsam zu kalkulieren sind. Es handelt sich um eine Projektförderung, bei dem das Projekt noch nicht begonnen haben darf und es wird ein Eigenanteil von 20% erwartet. Gefördert werden Personalstellen, Honorare sowie projektbezogene Sachkosten (keine Erstausstattung oder laufende Kosten). Gefördert werden Vorhaben mit einer Laufzeit von max. 3 Jahren.

Wichtige Hinweise und Termine

Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich. Vom 03. November bis zum 18. Dezember 2025 können Organisationen ihre Bewerbungen für die nächste Vergabesitzung einreichen.

Bitte beachte, dass nur Bewerbungen von Organisationen Berücksichtigung finden, deren Organisationsangaben bis zum 11.12.2025 durch die Stiftung positiv geprüft wurden. Da diese Prüfung i.d.R. bis zu 10 Tage in Anspruch nimmt, sollten die Organisationsdaten frühzeitig im Förderportal eingereicht werden.

Über die vorgelegten Bewerbungen entscheidet der Stiftungsvorstand in seiner Frühjahrssitzung im Mai 2026. Der frühestmögliche Projektbeginn ist damit der 01.06.2026.

Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.

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