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Demokratie leben!

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Förderberechtigte

  • Fördergebiet

    Bundesweit
  • Supportart

    Zuschuss
  • Förder- / Finanzierungsart

    Zuschuss
  • Themenfelder

    Demokratieförderung / Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Politische Bildung
    Extremismusprävention, Digitaler Raum, Integration und Teilhabe, Land
  • Höhe der Fördersumme

    300.000,00
  • Supportthema

    Demokratieförderung
  • Ansprechpunkt

Kurzzusammenfassung

Das neu aufgestellte Bundesprogramm “Demokratie leben!” ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität wird es eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen. Mit Beginn des Interessenbekundungsverfahrens können interessierte Organisationen ab sofort auf Grundlage dieser Förderaufrufe und Förderkriterien ihre Projektideen entwickeln und ab August im Förderportal einreichen.

Gefördert werden Projekte aus den folgenden Themenbereichen: Extremismusprävention, Digitaler Raum, Integration und Teilhabe sowie Land. Informationen zu den entsprechenden Förderaufrufen und weitre Informationen finden Sie nachfolgend hier: https://www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922

Der früheste Beginn eines Projekts ist zum 1. Januar 2027 möglich. Vor Erlass eines
Zuwendungsbescheids darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren
Zuschüssen gewährt.

Pro Organisation sind in allen Interessenbekundungsverfahren 2026 insgesamt maximal drei Interessenbekundungen zulässig.

Pro Organisation wird indes grundsätzlich nur maximal eine Zuwendung für die Umsetzung
eines Projekts und/oder maximal eine Zuwendung für die Koordinierung von Projekten
gewährt.

Zur Finanzierung der Projekte werden bis zu 300.000,00 Euro pro Jahr und Projekt aus
Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Zur Gewährung einer Zuwendung sind in der Regel
Eigen- beziehungsweise Drittmittel in Höhe von 10 Prozent der Gesamtausgaben im
Bewilligungszeitraum zu finanzieren.

Die Förderdauer beträgt maximal vier Jahre und endet am 31.12.2030. Ein Projektstart muss vor dem 30.06.2027 erfolgen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Der Zuwendungsgeber entscheidet hierüber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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