Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten
Förderberechtigte
Genossenschaft, Personengesellschaft, Privatperson, Solo-Selbstständige:r, Sozialunternehmen, Unternehmen, Verein / VerbandFördergebiet
BundesweitFörder- / Finanzierungsart
ZuschussThemenfelder
Bioökonomie, Ernährung / Landwirtschaft / Ökolandbau, Landwirtschaft und Ländliche EntwicklungAnsprechpunkt
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bonn
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt Sie als Unternehmen, Landwirtin und Landwirt, Verband oder Vereinigung im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL)“ und der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) bei Maßnahmen zum Aufbau und beim deutlichen Ausbau von Wertschöpfungsketten für Bioprodukte in Ihrer und für Ihre Region.
Förderfähig sind Vorhaben mit dem Ziel den Aufbau und die Weiterentwicklung von Wertschöpfungskettenpartnerschaften für biologisch erzeugte Produkte zu fördern.
Veranstaltungen zur Vernetzung von Marktakteuren
– Einleitende Informations- und Vernetzungsveranstaltungen (Initialveranstaltungen)
– Veranstaltungen zur Ausweitung der Zielgruppe (Implementierungsveranstaltungen)
Koordination sowie Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung und wissenschaftlichen Begleitung
– Projektgebundene Koordinationsstelle (Wertschöpfungskettenmanagement) und
– Begleitende Maßnahmen zu Kompetenzaufbau und Beratung (Koordinationsstelle und beteiligte Marktakteure)
– Begleitende wissenschaftliche Studien zur Umsetzung des Projekts.
Die Förderung von Veranstaltungen zur Vernetzung kann von einem einzelnen Marktakteur beantragt werden.
Für die Beantragung einer Förderung zur Schaffung einer Koordinationsstelle sowie Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und begleitenden wissenschaftlichen Studien müssen mindestens zwei Akteure für die Projektlaufzeit einen Kooperationsvertrag geschlossen oder einen projektbezogenen Zusammenschluss zum Beispiel als Verein gegründet haben.
Projektanträge können bis zum 1. Dezember 2030 beim der Geschäftsstelle BÖL eingereicht werden.
Weitere Informationen unter dem unten stehenden Link.