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H6: Finanzierung

Wachstum und Wirkung durch optimierte Finanzierungsangebote vorantreiben

Ausgangslage

Um ihre gesellschaftliche Wirkung besser entfalten zu können, müssen Soziale Innovationen sich verbreiten und Gemeinwohlorientierte Unternehmen wachsen. Dafür sind finanzielle Mittel erforderlich, die in der Regel gerade in der frühen Phase nicht aus eigenen Umsätzen stammen können. Stattdessen müssen sie extern eingeworben werden – wie dies bei klassischen Unternehmen auch der Fall ist.

Für Start-ups hat sich Wagniskapital als Finanzierungsinstrument etabliert, während Unternehmen, die keinen Verkauf (Exit) anstreben oder am Markt etabliert sind, eher auf Fremd- oder Mezzaninkapital (eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital) zurückgreifen.

Gemeinwohlorientierte Unternehmen haben durch ihre Wirkungsorientierung jedoch eine in der Regel geringere Renditeerwartung als andere Unternehmen beziehungsweise verfügen im Falle von Gemeinnützigkeit nur über begrenzte Rücklagen. Im Übrigen verbreiten sich Soziale Innovationen nachweislich langsamer als technologische Innovationen – das macht sie meist weniger attraktiv für klassische Wagniskapitalinvestorinnen beziehungsweise -investoren. Zudem sind viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen nicht exit-orientiert, also streben keinen Börsengang oder Unternehmensverkauf an, wodurch sie oftmals nicht in den Anwendungsbereich klassischer Finanzierungsprogramme für Start-ups fallen.¹ Für viele Gemeinwohlorientierte Unternehmen hat sich Crowdfunding und Crowdinvesting als gute Finanzierungsmöglichkeit entwickelt, um in der Start- und Wachstumsphase Kapital zu akquirieren. Dieses Potenzial wird bisher noch wenig gefördert.²

Lösung

Neben der Förderung über etablierte staatliche Programme sollen auch neue und innovative Finanzierungsmodelle für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen angeboten werden und die KfW verstärkt für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zur Verfügung stehen. Wirkungsorientiertes Finanzieren soll attraktiver gemacht und Finanzinstrumente sollen dort, wo Lücken und Potenziale bestehen, auch für nicht exit-orientierte Gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden.

  • Die Bundesregierung wird Vorschläge und Ideen zu neuen wirkungsorientierten Finanzierungsformaten prüfen. Für eine gezielte Beratung wird sie auch gemeinsame Austauschformate mit dem Sustainable Finance­-Beirat der Bundesregierung und dem Beirat für Soziale Innovationen organisieren. Beispielhaft sind „Pay-by-Result“-Optionen wie Outcome Funds oder Social Impact Bonds/Social Outcome Contracting zu nennen. So werden zum Beispiel im Rahmen der Plattform für Soziale Innovationen Konzepte für neue Finanzierungsinstrumente entwickelt.

  • Um für die Zielgruppe der Gemeinwohlorientierten Unternehmen und deren Finanzierungsbedarfe zu sensibilisieren, fördern wir den strukturierten Austausch zwischen den Finanzierungspartnern der Eigenkapital­-, Mezzanin-­, Fremdkapitalfinanzierungsprogramme des Bundes und den Stakeholdern. In einem halbjährlichen Dialog mit der KfW werden die Anliegen der Gemeinwohlorientierten Wirtschaft, auch anhand von Fallbeispielen, diskutiert werden. Darüber hinaus soll es weitere Austauschformate geben, unter anderem einen Austausch mit Family Offices.

  • Die Bundesregierung stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Rechtsformen in fairem Wettbewerb. Dazu unterstützt sie den Zugang Gemeinwohlorientierter Unternehmen in ihrer Diversität. Hierzu prüft sie die Möglichkeit der Antragstellung von gemeinnützigen KMU – auch ohne Körperschaftssteuerpflicht – in Förderkreditprogrammen der KfW. Voraussetzung ist, dass die regulatorischen und förderpolitischen Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Hierzu werden die erforderlichen Schritte mit der KfW und den Aufsichtsbehörden begonnen. Dazu gehören das zentrale Programm „ERP-Gründerkredit StartGeld“ und das geplante neue Programm für Gründungen aus dem Bereich der Green Economy. Darüber hinaus steht mit dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bereits ein spezielles KfW­-Kreditprogramm für von Körperschafts-­ beziehungsweise Gewerbesteuerpflicht befreite Gemeinwohlorientierte Unternehmen zur Verfügung. Der Antragstellerkreis wurde in diesem Programm kürzlich ausgeweitet und umfasst nun alle gemeinnützigen Antragsteller.

  • Gemeinwohlorientierte gemeinnützige Unternehmen finden nur erschwert Zugang zu den Bürgschaftsprogrammen der Bürgschaftsbanken. Die Bundesregierung prüft, ob es Bürgschaftsprogramme gibt, bei denen diese Unternehmen als Antragsteller ausgeschlossen sind, ohne dass hierfür ein hinreichender Grund besteht. Auch der mögliche Einsatz von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird dabei betrachtet.

  • Viele Wagniskapitalinstrumente sind bereits für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen offen. Dazu gehört auch das Programm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“. Wir streben an, INVEST für Mezzanine-Finanzierungen und für nicht-exit-orientierte Unternehmen zu öffnen, auch um die besonderen Finanzierungsbedarfe Gemeinwohlorientierter Unternehmen zu berücksichtigen. Dazu werden wir zur Klärung der beihilferechtlichen Bedingungen auf die EU-Kommission zugehen.

  • Die Bundesregierung wird aufbauend auf der umfassenden Erfahrung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in den Bereichen Social Impact und Climate Investing außerdem vorsehen, dass im Rahmen der ERP/ (EIF)-Fazilität bei neuen Fondsinvestitionen zunächst durchschnittlich mindestens 20 Prozent in Unternehmen investiert werden sollen, die in den vom EIF definierten Bereichen grüne Innovation, Nachhaltigkeit oder Social Impact tätig sind. Mittelfristig werden wir diesen Anteil weiter ausbauen.

  • Auch die KfW Capital als Tochter der KfW soll im Sinne ihres Marktentwicklungsauftrags gezielt Investitionen in Wagniskapitalfonds tätigen, die wichtige, noch entwicklungsbedürftige Bereiche adressieren (zum Beispiel Impact Investments, Climate Tech, Diversity).

  • Die langjährige Erfahrung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Impact Investment soll ausgebaut werden, um Gemeinwohlorientierten Unternehmen weitere Möglichkeiten zu bieten, neue Märkte zu erschließen und Renditeerwartungen mit Nachhaltigkeitskriterien zu verknüpfen.³

  • Für die Finanzierung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen ist Mezzanin-Kapital, eine Mischform aus Fremd­- und Eigenkapital (zum Beispiel in Form von Nachrangdarlehen oder stillen Beteiligungen), besonders geeignet, weshalb die Bundesregierung Mezzaninfinanzierung verstärkt fördern will:

     

    • Um Gemeinwohlorientierte Unternehmen als Zielgruppe von Mezzaninfinanzierung noch besser zu erreichen, fördern wir einen verstärkten Austausch zwischen den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen)⁴ und Vertreterinnen und Vertretern Gemeinwohlorientierter Unternehmen beziehungsweise ihren Verbänden. In diesem Rahmen soll über die begrifflichen Abgrenzungen dieser Unternehmensgruppe und über förderpolitische Herausforderungen bei der Finanzierung dieser Unternehmensgruppe gesprochen werden, mit dem Ziel, zu einem Monitoring für Gemeinwohlorientierte Unternehmen (mit und ohne Gemeinnützigkeit) beizutragen.
    • Die Bundesregierung wird den Mikromezzaninfonds Deutschland fortführen. Dieser soll unter der Maßgabe der Bereitstellung der erforderlichen öffentlichen Mittel auch für Gemeinwohlorientierte Unternehmen mit dem Status der Gemeinnützigkeit geöffnet werden. Das Erfordernis der persönlichen Haftung für Gemeinwohlorientierte Unternehmen soll gelockert werden.
    • Durch das neue Modul des Zukunftsfonds „RegioInnoGrowth (RIG)“ können Unternehmen finanziert werden, die ökologische, digitale oder Soziale Innovationen verfolgen. Soweit die regulatorischen und förderpolitischen Rahmenbedingungen es erlauben, werden wir dafür sorgen, dass Gemeinwohlorientierte Unternehmen von RIG profitieren können. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Programms sind die Bundesländer abhängig von ihren Bedürfnissen sehr flexibel, ein Schwerpunkt liegt aber auf der Mezzaninfinanzierung.

     

  • Die Bundesregierung strebt ein Pilotinvestment in einen Impact-Investment-Fonds an, der Gemeinwohlorientierte Unternehmen mit Mezzanin­ und/oder Eigenkapital unterstützt. Dadurch können zusätzliche Erkenntnisse über den Markt gewonnen werden und bestehende Entwicklungen im Bereich von Impact­Investment­-Fonds für Gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützt werden. Damit ein Pilotinvestment möglich ist, müssen unter anderem die öffentlichen Mittel verfügbar, die Risiko-­ und Renditeerwartungen angemessen, eine Investitionsopportunität gegeben und beihilferechtliche Voraussetzungen geklärt sein. Erweist sich das angestrebte Pilotinvestment als erfolgreich, ist geplant, auf Basis der gewonnenen Erfahrungen ein neues spezifisches Instrument für Gemeinwohlorientierte Unternehmen zu schaffen.

  • Crowdfunding und Crowdinvesting spielen bei der Gründungs-­ und Wachstumsfinanzierung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen eine bedeutende Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes werden Hindernisse abgebaut und wir werden prüfen, wie wir in der Gründungsförderung das Potenzial von Crowdfunding und Crowdinvesting noch weiter heben können.

  • Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Dazu soll ein „Social Impact Fonds“ aufgesetzt werden, der insbesondere Soziale Innovationen, die dem Gemeinwohl dienen, und Gemeinwohlorientierte Unternehmen fördert.